Camping Overbeck (Hohes Ufer) in Schermbeck geschlossen
Vom Zeltplatz zum Campingplatz zum Wochenendplatz zur Wohnsiedlung und zurück ?
Ein Beispiel in Schermbeck zeigt, wie ein Campingplatz über Jahrzehnte sich verändert hat.
Diese Veränderung findet zum Schrecken der Parzellenmieter ein jähes Ende.
Die örtliche Presse berichtete fast täglich, denn der Kreis Wesel hat den Campingplatz Overbeck in Schermbeck geschlossen.
Der einstige Campingplatz Hohes Ufer ist ebenfalls betroffen, da dieser vor Jahren in den Campingplatz Overbeck integriert worden ist.
Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 28 L 95/22 der/s Campingplatzwartes/Betreibers/Betreiberin/Geschäftsführers brachte wohl keinen Erfolg.
Die Verstöße scheinen zu drastisch zu sein.
Ohnehin soll die Unternehmung nur als Campingplatz zugelassen sein. Deshalb scheinen derartige Bauten , die dort vorzufinden sind, nach geltender Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung - CW VO) nicht erlaubt zu sein.
Lt. Kreis Wesel sollen es mehr als 170 Parzellen sein, auf denen in der Mehrzahl feste Bauten stehen. Ursprünglich genehmigte in den 60er Jahren der damalige Kreis Dinslaken auf dem Gelände in Schermbeck einen „Campingplatz für ca. 100 Personen, gemischt für Wohnwagen und Zelte".
Würde das bedeuten, wenn durchschnittlich 2 Personen auf einer Parzelle wohnen, dass diese Kapazität um mehr als das Dreifache überschritten wäre ?
Derartige Einnahmen könnten sogar fest kalkuliert werden, da es sich ziemlich um Dauerbewohner handelt.
Solchartige Mieteinnahmen, die keinerlei Verpflichtungen für den Vermieter an den Wohnobjekten mit sich bringen, wären mehr als lukrativ und verlockend.
Schließlich würden Einnahmen derart von fixen 18.000 EUR brutto/ Monat fließen.
Somit ist beim Betreiber tatsächlich satt und genug Geld vorhanden um in die Infrastruktur des Campingplatzes zu investieren.
Statt für evt. Belegungen der Parzellen mit ca. 100 Personen, die dazu einen höheren Arbeitsaufwand mit sich bringen würden.
Einen Mieter-Kündigungsschutz wie in einer "normalen" Mietwohnung gibt es ebenfalls nicht.
Denn die Mieter müssen bei den Jahresmietverträgen bangen, dass Sie von der Scholle vertrieben werden.
Jährlich muss ein derartiger Mietvertrag erneuert werden. Evt. jährliche Mietsteigerungen inclusive.
Angebote des Betreibers könnten den Mietern aufgenötigt werden.
Der Betreiber könnte zu jeder Zeit seine Machtposition für eigene Zwecke zum Nachteil der Mieter nutzen.
Bleibt für die Mieter, die sich per Mietvertrag erhoffen, dass sie dort wohnen und leben dürfen, Lösungen gefunden werden. Lösungen, die einem Campingplatz auf der einen Seite und den Mietverhältnissen auf der anderen Seite gerecht werden.
Und wenn es sich tatsächlich um Mietverhältnisse handelt, diese faktisch den Wohnungmietern gleichgestellt werden, damit die Mieter in ihren Rechten gestärkt werden.
Die Behörden könnten mögliche Ermessensspielräume nutzen, damit zu mildestmöglichen Nachteilen gesetzeskonform alle Parteien zufrieden aus dieser misslichen Lage kommen.
Offensichtlich wird der Betreiber demgemäß rigorose Änderungen und eigene Abstriche für sich vornehmen müssen.
Schuldzuweisungen in allen Richtungen lassen in dieser Situation nur die Emotionen hochkochen und bringen wie immer nichts, außer verschwendeter Energie.
Energie, die besser pragmatisch und sachgerecht in konstruktive Gesprächen eingesetzt werden sollte.
Vielleicht gibt es eine Lösung wie auf dem Campingplatz am Entenfang. Dort sollen 400 Dauerbewohner unter bestimmten Vorraussetzungen lebenslang wohnen bleiben dürfen.
Die letzten Entscheidungen werden wohl auch wieder richtungsweisend sein, wie andererorts in ähnlichen Fällen verfahren werden wird.
Es ist nicht nur der Brandschutz, der maßgeblich zur Schließung eines aufgeblähten und zweckentfremdeten Campingplatz führen kann.
Eine endgültige Schließung dieser Unternehmung kann allerdings nicht im Sinne der erholungssuchenden Menschen sein.
Menschen, die in diesem Erholungsgebiet bzw. Naturpark Hohe Mark in Ihrer Freizeit neue Kraft schöpfen möchten.
Denn Camping erfreut sich steigender Beliebtheit bei Urlaubern !
Quellen:
Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf
Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung - CW VO)